TÜV-Abnahme

2019 wurde die TÜV-Zulassung beantragt. Eine Einzelabnahme ist etwas aufwändiger, als „mal eben“ mit dem PKW vorzufahren. Neben den notwendigen Unterlagen (korrekte Maße und Gewicht, ordnungsgemäße Beleuchtung, Prüfberichte bzw. Gutachten für Statik, Holzofen und Elektrik) war eine Probefahrt angesetzt, die wir nicht im Winter machen wollten, damit das Streusalz nicht unnötigerweise die Lebensdauer der Bremsen verkürzt. Wegen Corona verschob sich die Fahrt dann ein gutes Stück nach hinten, aber trotz widriger Witterungsumstände (warum muss der Wind genau dann stärker werden, wenn es auf die Autobahn geht?) hat alles geklappt – wir haben TÜV und dürfen auf die Straße, mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 61 km/h sogar auf die Autobahn!

Die Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

61 km/h

Obwohl der Erstkontakt eher entmutigend gewesen war, konnten wir im weiteren Verlauf eigentlich nur noch Positives berichten: die Zusammenarbeit war sehr konstruktiv, und wir hatten immer das Gefühl, dass sich die Leute dort bemühten, uns zu helfen.

Stellplatz-Suche

Ab dann begann die Suche nach einem Stellplatz. 2020 war das Thema tiny houses dann auch in den Medien angekommen, und findige Unternehmer boten Hüllen zum Selbstausbau sowie „Fix-und-Fertig“-Lösungen an. Kommunen wiesen Flächen für tiny-house-Siedlungen aus, gebunden an die Bedingung, das Häuschen bei Hersteller XY zu erwerben, man will ja keinen planerischen Wildwuchs.

Wir gaben aber die Hoffnung nicht auf und testeten derweil fleißig unser Winzhaus unter praktischen Bedingungen und optimierten ein paar Kleinigkeiten.

Über einen gemeinsamen Bekannten lernten wir schließlich 2022 unsere jetzigen Verpächter des Stellplatzes kennen und sahen uns irrigerweise auf der Zielgeraden.

Anträge

Unser Baugesuch musste dann zuerst durch den Stadtrat, dann kam eine Voranfrage beim Landratsamt sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Dann hieß es bei Nachfragen immer, die Sache sei am Laufen, irgendwann ergänzt durch die Info, dass eigentlich nur noch ein bestimmter Plan fehlen würde, der die gewünschte Position auf dem Grundstück festlegen sollte. Diesen Plan sollte ein Architekt zeichnen.

(Seht uns bitte nach, wenn wir hier ungenaue oder falsche Begriffe verwenden; irgendwann haben wir schlicht den Überblick verloren.)

Dieser Architekt erkundigte sich sicherheitshalber beim Landratsamt, damit er uns keinen falschen Plan erstellen würde, den wir ja trotzdem bezahlen müssten. Dabei stellte sich heraus, dass für das Aufstellen des Winzhauses am gewünschten Ort entgegen der uns vorliegenden Informationen ein kompletter Bauantrag notwendig wäre. Das bedeutete im Umkehrschluss, dass der Architekt nun auch Pläne für das Winzhaus zeichnen musste, das ja schon existierte, was die Kosten und die Wartezeit in die Höhe trieb.

Letzten Endes dauerte der gesamte Prozess aufgrund des Missverständnisses fast zwei Jahre, dafür war der „Bau“ dann mit einem kompetenten Fahrer und einigen Helfern in einer guten Stunde fertiggestellt, und seit Herbst 2024 ist das Winzhaus unser Erstwohnsitz.